alt 1 -->> neu A = Leistungsunbeschränkte Krafträder
alt 1a -->> neu A (beschränkt) = Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg
alt 1b -->> neu A1 = Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW, für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
alt 2 -->> neu C und CE = Kfz ĂĽber 7.500 kg, ZĂĽge mit mehr als drei Achsen
alt 3 -->> neu B, BE, C1 und C1E = Kfz bis 7.500 kg, Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
alt 2, 3 -->> neu D, DE, D1 und D1E = Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Nationale Fahrerlaubnisklassen fĂĽr Fahrzeuge, die nicht unter die Richtlinie fallen
alt 4 -->> neu M = Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm / 50 km/h
alt 5 -->> neu L = Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.
Quelle: bmvbs.de