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Fahrerlaubnisklassen alt gegen neu


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alt 1 -->> neu A = Leistungsunbeschränkte Krafträder

alt 1a -->> neu A (beschränkt) = Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg

alt 1b -->> neu A1 = Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW, für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

alt 2 -->> neu C und CE = Kfz ĂĽber 7.500 kg, ZĂĽge mit mehr als drei Achsen

alt 3 -->> neu B, BE, C1 und C1E = Kfz bis 7.500 kg, Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)

alt 2, 3 -->> neu D, DE, D1 und D1E = Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen


Nationale Fahrerlaubnisklassen fĂĽr Fahrzeuge, die nicht unter die Richtlinie fallen

alt 4 -->> neu M = Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm / 50 km/h

alt 5 -->> neu L = Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.

Quelle: bmvbs.de
Veröffentlicht am: So Aug 02, 2009 17:36:35
von: UserOne
Artikeltyp: Tatsachen
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