Motorrad Lesben Land.de

Portal fĂĽr lesbische Motorradfahrerinnen

Zum Inhalt


Versicherungskennzeichen


ZurĂĽck zu Kennzeichen


Kleinkrafträder wie Mofa, Moped und Mokick sind im Gegensatz zu den amtlich zugelassenen motorisierten Zweirädern nicht zulassungspflichtig. Sie sind allerdings am Heck mit einem Versicherungskennzeichen anstatt mit einem Nummernschild zu versehen. Laut Vorschrift müssen also Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas und Mopeds mit nicht mehr als 50 ccm (nicht schneller als 45 km/h), Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 bereits versichert waren und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle über 6 km/h mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.

Jedes Jahr wird fĂĽr diesen Nummernschildersatz eine andere Farbe vorgegeben. So wird auf einfachstem Wege sichtbar gemacht, ob ein Fahrzeug Haftpflicht versichert ist. FĂĽr 2009 wird beispielsweise ein blaues Schild verlangt. Der Versicherer und der Versicherte bzw. Besitzer des Fahrzeugs kann so ĂĽber die Buchstabenkombination auf dem Schild ausfindig gemacht werden.

Die Farben wechseln jährlich zwischen Grün, Schwarz und Blau. Schwarz: 2005, 2008, 2011, 2014... / Blau: 2006, 2009, 2012, 2015... / Grün: 2007, 2010, 2013, 2016... Rote Kennzeichen dienen lediglich Überführungszwecken und beginnen immer mit einem Z. Um eine Wiederverwendung bzw. Missbrauch der Kennzeichen zu vermeiden, findet sich unten am Schild neben der Bezeichnung des Versicherers auch die Jahreszahl, für die das Kennzeichen zulässig ist.

Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres muss ein neues Versicherungskennzeichen besorgt und angebracht werden. Ein Versicherungsjahr beginnt am 1. März, gilt exakt ein Jahr und endet demnach am 28. oder 29. Februar des folgenden Jahres. Das Versicherungskennzeichen ist über die jeweilige Versicherung zu beziehen. Neben der allgemeinen Haftpflicht sind dort auch Teilkaskoversicherungen erhältlich. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist nicht zulässig und wird geahndet. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: von mir.
Veröffentlicht am: Mo Aug 03, 2009 09:38:40
von: UserOne
Geändert am: Mo Aug 03, 2009 09:39:25
von: UserOne
Artikeltyp: Information
Zugriffe: 104
Bewertung: 0/5 (0 Bewertungen)

Werbung


ZurĂĽck zu Kennzeichen


cron